Liebe Eltern,

Sie haben mit Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes die Möglichkeit, eine/n Erziehungsbeauftragte/n ausdrücklich zu benennen. In Begleitung dieser Person kann Ihr Kind an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen.


Dies betrifft z. B. den Besuch einer Tanzveranstaltung (Diskothek) für Jugendliche ab 16 Jahren, auch nach 24 Uhr. 


Hier können Sie sich das Formular zur Fürsorge-Vereinbarung ansehen und ausdrucken.



Fürsorgevereinbarung